Baumfällungen
Baumfällungen
- Stückweises abtragen des Stammes
- Stückweises abtragen des Stammes
- Stückweises abtragen des Stammes
- Entasteter Stamm einer Tanne
Einen Baum zu fällen ist immer eine Herausforderung und bedarf einer genauen Planung. ropeworx® ist spezialisiert auf Baumfällungen besonders unter erschwerten Bedingungen.
Unsere Fällungen können auf engstem Raum erfolgen und sind unabhängig von benachbarten Grundstücken oder Überhängen auf naheliegenden Gebäuden. Seil- und Riggingtechniken gewährleisten ein zielgenaues Abtragen selbst großkroniger Laubbäume. Selbstverständlich übernehmen wir auch den Abtransport und die Deponierung des Stammholz und des Schnittguts. Auf Wunsch sägen wir Ihnen das Stammholz kamingerecht. Unsere Maschinen betreiben wir mit umweltverträglichen, abbaubaren Betriebsstoffen und Ihr Grundstück verlassen wir selbstverständlich besenrein.
Die erforderlichen Genehmigungen zur Baumfällung/-pflege und zum Absperren der öffentlichen Verkehrswege können gerne von uns beantragt und eingeholt werden.
Baumpflege
Baumpflege
- Kronenpflege in einer Buche
- Totholzentfernung in einer Weide
Nach einem Sturm liegt ein Baum auf Ihrem Dach? Wir beseitigen Ihren Sturmschaden zeitnah.
Neben dem Fällen von Bäumen übernehmen wir auch den fachgerechten Kronenschnitt, die Kronenpflege (Ausschneiden von kreuzenden und reibenden Ästen) sowie die Entfernung von Kummerästen und Totholz zur Sicherung von Verkehrswegen. Dazu gehört auch der Einbau von Kronensicherungen.
Mit Hilfe der Seilklettertechnik (SKT) lassen sich auch Bäume beschneiden, die nur schwer erreichbar sind, z.B. in Hinterhöfen oder Gärten ohne Zufahrtmöglichkeit. Auch zur Freistellung von Gebäuden ist der Einsatz von Baumkletterern ideal.
Service
Service
Baumschnitt und Baumfällungen dürfen in Hamburg nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar durchgeführt werden. In der Baumschutzverordnung ist geregelt, ob Sie eine behördliche Ausnahmegenehmigung benötigen: Dies trifft in der Regel auf alle Laub- und Nadelbäume zu, deren Stammumfang in 1,35 m Höhe mindestens 78,5 cm oder mehr beträgt bzw. einen Mindestdurchmesser von 25 cm hat.
Die Totholzentfernung bedarf keiner Genehmigung.
Links
- Hamburger Baumschutzverordnung (pdf)
- Den Genehmigungsantrag (pdf) können Sie online ausfüllen und/oder per Post an das Naturschutzreferat Ihres zuständigen Bezirksamtes schicken.
- Bäume auf privatem Grund – Informationen und Behördenfinder der Stadt Hamburg
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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und erstellen gerne ein kostenfreies Angebot.