Baumarbeiten

Wir sind Experten für schwierige Lagen

Die Seilklettertechnik ist für Baumarbeiten aller Art ideal. Kletterer und Bodenpersonal arbeiten nahezu rückstandslos und flurschonend. Selbst auf engstem Raum sind Pflegeschnitt oder Gefahren- und Spezialbaumfällung so problemlos möglich. Auch die erforderlichen behördlichen Anträge und Genehmigungen übernehmen wir gerne für Sie.

Baumfällungen

Baumfällungen

Einen Baum zu fällen ist immer eine Herausforderung und bedarf einer genauen Planung. ropeworx® ist spezialisiert auf Baumfällungen besonders unter erschwerten Bedingungen.

Unsere Fällungen können auf engstem Raum erfolgen und sind unabhängig von benachbarten Grundstücken oder Überhängen auf naheliegenden Gebäuden. Seil- und Riggingtechniken gewährleisten ein zielgenaues Abtragen selbst großkroniger Laubbäume. Selbstverständlich übernehmen wir auch den Abtransport und die Deponierung des Stammholz und des Schnittguts. Auf Wunsch sägen wir Ihnen das Stammholz kamingerecht. Unsere Maschinen betreiben wir mit umweltverträglichen, abbaubaren Betriebsstoffen und Ihr Grundstück verlassen wir selbstverständlich besenrein.
Die erforderlichen Genehmigungen zur Baumfällung/-pflege und zum Absperren der öffentlichen Verkehrswege können gerne von uns beantragt und eingeholt werden.

Baumpflege

Baumpflege

Nach einem Sturm liegt ein Baum auf Ihrem Dach? Wir beseitigen Ihren Sturmschaden zeitnah.

Neben dem Fällen von Bäumen übernehmen wir auch den fachgerechten Kronenschnitt, die Kronenpflege (Ausschneiden von kreuzenden und reibenden Ästen) sowie die Entfernung von Kummerästen und Totholz zur Sicherung von Verkehrswegen. Dazu gehört auch der Einbau von Kronensicherungen.

Mit Hilfe der Seilklettertechnik (SKT) lassen sich auch Bäume beschneiden, die nur schwer erreichbar sind, z.B. in Hinterhöfen oder Gärten ohne Zufahrtmöglichkeit. Auch zur Freistellung von Gebäuden ist der Einsatz von Baumkletterern ideal.

Service

Service

Baumschnitt und Baumfällungen dürfen in Hamburg nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar durchgeführt werden. In der Baumschutzverordnung ist geregelt, ob Sie eine behördliche Ausnahmegenehmigung benötigen: Dies trifft in der Regel auf alle Laub- und Nadelbäume zu, deren Stammumfang in 1,35 m Höhe mindestens 78,5 cm oder mehr beträgt bzw. einen Mindestdurchmesser von 25 cm hat.
Die Totholzentfernung bedarf keiner Genehmigung.

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